Krisenbewältigung, Krisenmanagement

Wenn betriebliche Probleme zu Krisen werden ….

Krisen mittlerer und kleiner Unternehmen entstehen häufig aus akuten Problemfällen: dem Ausfall scheinbar sicherer Aufträge oder Zahlungen, betrieblichen Unfällen und Störungen, Krankheit oder Tod des Unternehmers, etc.

Meist können solche Probleme aber noch selbst bewältigt werden, wenn der Betrieb durchwegs gesund und ertragsfähig ist – problematisch wird es aber beim Zusammentreffen mehrerer Problembereiche.

Was kann der Berater in diesem Falle tun ?

Der Berater muss dann klären, wie sich das Unternehmen wieder auf sichere Beine stellen lässt, und wie ein möglichst schadloser Übergang dahin gestaltet werden kann.Zunächst aber gibt es meist die üblichen Feuerwehr-Aufgaben:

Verhandlungen mit Banken

Das Problem im Umgang mit Banken ist oft, dass Unternehmer zunächst mit Krediten umworben werden und nicht erkennen können, ab wann Banken oder Sparkassen das Engagement kritisch sehen und zwangsläufig beginnen, Schwierigkeiten zu machen.
Der Berater weiß, wie Banker entscheiden, was getan werden muss, um das Vertrauen wieder her zu stellen – und wie in Krisenfällen verhandelt werden muß.

Verhandlung mit Gläubigern

Gerade in Problemsituationen ist das Verhältnis zu Lieferanten und anderen Gläubigern oft dadurch getrübt, dass frühere Zusagen nicht immer eingehalten werden konnten. Dem Unternehmer fällt es deshalb zunehmend schwer, die nötigen Zugeständnisse zu erwirken.
Der Berater sieht und verhandelt das aus einer eher neutralen Position und kann daher leichter zu geeigneten Vereinbarungen kommen

Strukturelle Reformen

Wichtige Mitarbeiter halten und neu motivieren, aber dennoch Zugeständnisse erwirken, Anderen helfen, sich beruflich neu zu orientieren – schon die dafür nötigen Gespräche fallen vielen Unternehmern schwer. Das gilt gerade, wenn sich alte Versprechen vielleicht nicht mehr halten lassen oder eine langjährige Vertrauensbasis brüchig wird.

Der Berater kann hier eher unbefangen die Wünsche und Interessen der Beteiligten ausloten und einvernehmliche Lösungen finden.

*) Der Unternehmensberater macht jedoch keine Rechtsberatung. Sie bleibt den Anwälten überlassen.